Fahrschule HEINZEL
In Kolbermoor und Bad Aibling

Neuer PKW Führerschein B197:

Diese Fahrerlaubnisklasse erlaubt das Fahren auch mit Schaltfahrzeugen (auch im Ausland) nach bestandener Prüfung (diese wird mit dem Automatikfahrzeug abgelegt). Die notwendigen 10 Stunden mit Schaltung werden in die Ausbildung integriert und dabei überwiegend die Pflichtstunden absolviert. 

Deine Vorteile: 

  • Prüfung einfacher (kein Abwürgen des Motors oder falsche Gangwahl mehr möglich - es kann sich besser auf den Verkehr konzentriert werden)
  • keine höheren Kosten (geringerer Fahrstundenpreis, Integration in die Ausbildung, Prüfung einfacher)
  • Übungsstunden mit Automatik kosten bei uns weniger als Übungsstunden mit Schaltung
  • gesetzlich vorgeschriebene 12 Pflichtstunden erfolgen größtenteils mit Schaltfahrzeug
  • intensive Ausbildung auch mit dem Schaltfahrzeug von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten (auch Sonderfahrten möglich) - auf Wunsch auch mehr 
  • notwendige 15-minütige Testfahrt mit dem Schaltfahrzeug (während der Ausbildung) wird mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer durchgeführt
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erfolgt durch den Fahrlehrer
  • Wunschweise kann der Anteil der Ausbildung mit Schaltung auch erhöht und intensiviert werden
  • Schlüsselzahl 197 ist nur in Deutschland bekannt und gilt auch im Ausland als vollwertiger Führerschein ohne Beschränkung
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 können ebenfalls auf diesem Weg aufgelöst werden


Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z.B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen. Wenn die aufbauende Klasse allerdings mit einem Schaltfahrzeug abgelegt wird, entfällt diese Beschränkung. Also wer z.B. mit B197 Prüfung absolviert hat und danach BE mit Schaltfahrzeug Prüfung ablegt, erhält keine Beschränkung für B und BE oder nachfolgende Klassen.